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Verträge und Moderatorenvereinbarungen

Ja, nein, oder vielleicht doch nicht oder doch oder was jetzt? Also so oder so ähnlich könnte man die Diskussionen umschreiben, die in diversen Foren zu genau diesem Thema stattfinden oder stattgefunden haben. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und damit auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen kann. Wenn ihr also einen Vertrag mit euren Moderatoren machen möchtet, dann sichert euch bitte beim Anwalt eures Vertrauens vorher ab. Sowohl was die Tatsache des Vertrages an sich, als auch den Inhalt des Vertrages angeht.
An dieser Stelle würde ich zunächst einmal auf das Grundsätzliche eingehen:


Was sind denn eigentlich Verträge?
Grundsätzlich ist ein Vertrag ein Rechtsgeschäft. Er besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen. Der Vertrag besteht aus einem Angebot und der Annahme von mindestens zwei geschäftsfähigen Personen.
Es gibt im Recht den Begriff der Vertragsfreiheit, die sicherstellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der gültigen Gesetzte Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten.


Jetzt, da wir wissen, was ein Vertrag ist, können wir uns generell mal mit dem Thema auseinander setzen. Ein Vertrag abschließen bedeutet, dass zwei oder mehr Parteien sich über eine Sache einig sind und schriftlich festhalten, sich an die in der Sache festgelegten Normen zu halten. Schließen wir also einen Vertrag mit einem neuen Moderator ab, so sind wir uns mit ihm darüber einig, die im Vertrag festgelegten Dinge beiderseitig einzuhalten.
Jetzt aber wird es, wenn wir uns das im Detail anschauen, knifflig. Denn ein Vertrag ist in der Regel eine Übereinkunft aus Geben und Nehmen. Im Fall des Radios wäre es so, dass der Moderator sich verpflichtet zu senden und das im Rahmen der gültigen Gesetze tut und der Radioinhaber? Ja, welche Pflichten geht der eigentlich ein?


Rechte und Pflichten
In einem Vertrag, oder auch einer Vereinbarung, werden grundsätzlich Dinge festgelegt, die die beiderseitigen Rechte und Pflichten festlegen. Eine Unterschrift von beiden Seiten auf diesem Vertrag bedeutet letzten Endes, dass sich beide Seiten eben auf den Inhalt, also auch die Rechte und Pflichten, festlegen. Dessen bewusst, gehen wir mal näher auf die Rechte und Pflichten ein, die man mit einem solchen Vertrag "besiegeln" könnte und teilen diese gleich mal in "Moderator" und "Inhaber" auf:


Moderator:

  • Der Moderator verpflichtet sich, einmal oder zweimal oder ... die Woche eine X-stündige Sendung abzuliefern.
  • Ist der Moderator verhindert, so hat er dies rechtzeitig mitzuteilen
  • Festlegen sollte man hier an der Stelle auch etwaiige Moderatorengebühren und auch den Zeitpunkt der Zahlung. Nicht vergessen das Konto anzugeben. -    Ebenfalls festlegen kann man, dass der Moderator bei der Vorbereitung seiner Sendung Sorgfalt zu walten hat und diese im Rahmen der gültigen Gesetzte gestaltet. Die Verwendung verbotener Inhalte wie rechtsextreme Lieder und Gedankengut, jugendgefährdende Inhalte, Comedy oder aus illegalen Quellen stammende Songs könnte man mit einer "Klausel" ausschließen.
  • Die rechtzeitige Anzeige von Urlaubs- und Abwesenheiten sind ebenfalls gerne genutzte Inhalte des Vertrages
  • Der Moderator hat sich auch nach dem Ausscheiden zum Schweigen zu verpflichten. Heißt nichts anderes, als das er keine Internat weitergeben darf und Material, dass er während seiner Tätigkeit beim Sender erhalten hat, wieder zurückgeben, bzw. löschen muss.



Inhaber:

  • Der Inhaber könnte nun seinerseits in den Vertrag aufnehmen, dass er sich verpflichtet, dem Moderator die Plattform zum Senden zur Verfügung stellt (Stream)
  • Der Inhaber könnte an der Stelle natürlich auch ein monatliches "Gehalt" vereinbaren
  • Der Inhaber hat dem Moderator gegenüber eine Fürsorgepflicht. Das heißt, er achtet darauf, dass dieser nicht zu viel sendet und sich damit ggf. "auspowert".
  • Weitere Pflichten könnten das zur Verfügung stellen von Jingles, Werbung und weiteren Produktionen wie Wetter und Nachrichten, oder ggf. Promos sein.



Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss was in diesen beiden kurzen Auflistungen steht, aber es zeigt bereits eine mögliche Komplexität von Verträgen oder Vereinbarungen auf, die sehr schnell zum Streit führen können. Ebenfalls sehr gerne in solche Verträge aufgenommen werden Dinge wie Kündigungsfristen und sogar Fälle von Schadensersatz im Falle der Nichteinhaltung der Verträge sind mir schon untergekommen. Die Sinnhaftigkeit solcher Verträge möchte ich an der Stelle überhaupt nicht bewerten. Tatsache ist aber, dass sich sehr viele Inhaber nicht im Klaren darüber sind, dass sie mit ihren Moderatoren keinen Arbeitsvertrag eingehen. Dies würde nämlich bedeuten, dass der Moderator für seine Arbeit beim Sender eine Entschädigung erhält. Ob dies in Geld oder Sachleistungen stattfindet sei mal dahin gestellt.


Solange jedoch Internetradio noch als sogenannte "brotlose Kunst" zu betrachten ist, wird es nicht zu echten Arbeitsverträgen kommen. Diese folgen so oder so wieder gänzlich anderen Gesetzen. Verträge zwischen Inhabern und Moderatoren abschließen ist ein beliebtes Mittel zu versuchen, den Moderator einseitig zu binden und zu allen möglichen- und vor allem unmöglichen Dingen zu verpflichten. Leider ist es mir in Gesprächen und persönlichen Erfahrungen immer wieder bestätigt worden, dass solche Verträge sehr einseitig geschrieben wurden und mal ganz abgesehen davon, dass 99,9% dieser Verträge vor keinem Gericht der Welt Bestand hätten, stellt sich natürlich der Sinn hinter dem Abschluss solcher nichtigen Rechtsgeschäfte. Eine Bewertung möchte ich mir an dieser Stelle jedoch ersparen.


Was man jedoch machen kann und auch sollte ist, mit dem Moderator eine kleine schriftliche Übereinkunft zu treffen, was Verschwiegenheit und das Auftreten nach Außen hin angeht. Damit wird zumindest verhindert, dass ein Moderator nach Ausscheiden aus dem Sender Internas weitergibt oder eben während seiner Zeit beim Sender schlecht über diesen redet. Ok, eigentlich falsch, dann machen kann er es, aber zumindest ist es dann wirklich ein Verstoß gegen eine Vereinbarung. Aus meiner ganz persönlichen Sicht lehne ich jede Form von Vereinbarung ab. Das Internetradio ist und wird es auch auf absehbare Zeit ein Hobby bleiben. Gesunder Menschenverstand, auch wenn man diesen einigen Menschen durchaus absprechen kann, ist jedem guten Moderator gegeben. Das dieser sich an die gültigen Gesetze hält, dass dieser weiß wie man eine Sendung gestaltet und das er keine jugendgefährdenden oder illegale Inhalte verbreiten darf; diese Frage stellt sich mir gar nicht. Wie aber bei so vielem dessen, was ich gesagt habe gilt natürlich auch hier wieder der ganz persönliche Stil des Inhabers/Sendeleiters.